Beinaheunfall

Der Geschäftsführer des Unternehmens und der Produktionsleiter begleiten Sie bei Ihrem ersten Rundgang durch die Produktionshalle. Bei der Maschine 5 mit den Granulaten auf dem Boden neben dem Trockner wollen Sie auf die Möglichkeit eines Arbeitsunfalls hinweisen. Wie würden Sie der Geschäftsführung den Near Miss, den unsicheren Zustand bzw. die unsichere Handlung, erklären? Was kann die Organisation aus dieser Situation lernen? Welche Aufzeichnungspflichten in Bezug auf Unfälle und Präventivfachkräfte hat der Arbeitgeber?

Near Miss sind rechtzeitig entdeckt worden und daher ohne Folgen geblieben. Beispiele dafür sind:

  • unsichere Zustände (werden „zugelassen“, z.B. der ungesicherte offene Kanalschacht)
  • unsichere Handlungen (werden durch Personen ausgeführt, z.B. Arbeiten ohne Schutzbrille)
  • versteckte Gefahren (sind nicht auf den ersten Blick erkennbar, z.B. der Holzspan, der aus der Palette ragt)
  • Risikopotenziale
  • Beinahe-Unfälle (sind jene Unfälle, die ohne Folge geblieben sind)
  • Schwachstellen oder
  • sicherheitswidriges Verhalten
  • Aufzeichnungspflicht des AG: alle tödliche Unfälle, alle Unfälle mit mehr als 3 Ausfalltagen, Meldung an AUVA muss innerhalb von 5 Tagen erfolgen.

Nachweis der Fachkenntnisse für SFK, Dokumentation der Tätigkeiten der SFK und AM, Einsatzzeiten der Präventivfachkräfte, Berichte der Präventivfachkräfte an den Arbeitsschutzausschuss.

Die betriebliche Praxis zeigt, dass ernste Unfälle nur die Spitze des Eisberges – der Unfallpyramide – darstellen. Die Basis bilden Near Miss. Um zu vermeiden, dass aus möglichen Gefahrenquellen tatsächlich Unfälle werden, wurde ein System zur vorbeugenden Unfallverhütung entwickelt.

Das Ausschalten dieser unsicheren Handlungen und Unterlassungen bietet somit wohl die denkbar breiteste Basis für eine wirksame Unfallvermeidung in einem Betrieb.