Festverlegte Leitern
Für festverlegte Leitern sind lt. § 35 des ASchG: Leitern von mehr als 5 m Länge, deren Lage von der Lotrechten um nicht mehr als 15 Grad abweicht, sind ab einer Höhe von 3 m mit einer durchlaufenden Rückensicherung zu versehen (Leiterkorb). Ist infolge der Lage der Leiter ein Absturz über einen Höhenunterschied von mehr Read more about Festverlegte Leitern[…]